AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

Vorbemerkung:

Eine vom Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Gast, Mieter, Veranstalter, Vermittler u.s.w.) veranlasste und vom Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den Hotelaufnahmevertrag (einheitliche Bezeichnung für Beherbergung -Gastaufnahme, Hotel- und Hotelzimmervertrag). Der Hotelaufnahmevertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgesehen von der Haftung für eingebrachte Sachen nicht besonders geregelter, sogenannter typengemischter Vertrag. Er beinhaltet Elemente des Dienst, Werk- und Kaufvertragsrechts. In seinem Kern ist der Hotelaufnahmevertrag ein Mietvertrag. Hotelaufnahmeverträge sind wie alle übrigen Verträge des bürgerlichen Rechts von beiden Vertragspartnern einzuhalten.

I Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergung zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

II Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme des Hotels an den Kunden zustande. Soweit möglich und erforderlich wird das Hotel die Zimmerbuchung schriftlich bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die außer im leistungstypischen Bereich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurzen Verjährungsfristen gelten zu Gunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.

III Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuern ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich eine Änderung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jeder Zeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe Von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,50 € berechnet
  6. Das Hotel ist berechtigt, jeder Zeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Die Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur mit dessen unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.

IV Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung)

  1. Ein Rücktritt des Kunden vom mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Hotel steht es frei, den Schadensersatz zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung incl. Frühstück zu bezahlen und 70% für Halbpensions- und 60% für die Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Schaden des Hotels niedriger als die geforderte Pauschale ist.

V Rücktritt des Hotels

  1. Das Hotel ist berechtigt, in der Zeit bis zu einem vereinbarten Rücktrittstermin gem. IV.2. seinerseits vom Vertrag zurückzutreten, sofern Anfragen anderer Kunden nach den dem Vertrag zugrunde liegenden Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach dem Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls: - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. des Kunden oder des Zwecks gebucht werden. - Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann. Ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
    Ein Verstoß gegen II.2. vorliegt.
  4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Es entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.

VI Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollte solche dem Kunden doch zugesagt werden, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, für einen gleich wertigen Ersatz zu sorgen.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schadensersatz hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr den vollen Logispreis.

VII Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel über-nimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

VIII Schlussbestimmung

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsaufnahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließender Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Zusätzlich für Gruppenreisen ab 20 Personen:

* Gruppenbuchungen nehmen wir als „fixe und verbindliche“ Reservierungen an.

* Der Besteller haftet uns gegenüber gesamtschuldnerisch

Dennoch, auch wir wissen, dass Verschiebungen in den Zimmerzahlen unumgänglich sind. Deshalb nehmen wir Stornierungen bis 20 % der gebuchten Bettenzahl bis 30 Tage vor Reiseantritt ohne Berechnung vor. Im Übrigen bitten wir unsere Geschäftspartner, uns bei Erkennen von abweichenden Zahlen zwischen Reiseteilnehmern und gebuchten Betten baldmöglichst zu informieren. Wir können dann frühzeitig reagieren und die nicht benötigten Zimmer anderweitig vergeben. Eine Aufstellung der benötigten Zimmer mit Namen der Reiseteilnehmer (= rooming-list) benötigen wir bis drei Tage vor Anreise. Sollte mit unserem Einverständnis eine Stornierung ohne Berechnung etwaiger Ausfallkosten erfolgen, so wird einmalig eine Bearbeitungsgebühr von 130,00 Euro fällig. Bereits bestellte Programmpunkte für Ausflüge werden grundsätzlich immer voll abgerechnet. Etwaige Handelsbräuche, soweit diese bestünden, haben keine Geltung. Die Darlegung– und Beweislast für eine anderweitige Vermietung trägt der Besteller. Für Gruppen wird eine Gesamtrechnung erstellt. Die Bezahlung hat spätestens bei Abreise in bar oder per EC-Karte ( Scheck ) zu erfolgen. Andere Zahlungsmittel können wir hierbei nicht akzeptieren. Bei Ausflügen, die wir organisieren, sind wir nur Vermittler und kein Veranstalter gemäß § 651 ff BGB. Mündliche Absprachen oder Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform zu Ihrer Wirksamkeit. Erfüllung– und Zahlungsort ist grundsätzlich der Sitz unseres Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand—auch für EC-Karte ( Scheck ) und Wechselstreitigkeiten –ist im Kaufmännischen Verkehr der Sitz unseres Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz unseres Hotels. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Klauseln lässt die Wirksamtkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Sämtliche vorherigen AGBs verlieren hiermit Ihre Gültigkeit ( 07/2014 )

Ihre Anfrage:
AnreiseKalender anzeigen
AbreiseKalender anzeigen
Facebook Holiday Check
  • Deutsch
  • English
Telefon   +49 (0)9655 9300